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Warum in Hamburg mindestens einmal monatlich geleert wird?
(sämtliche Inhalte entsprechen unserem Kenntnisstand, sind aber unverbindlich)
Auszug aus dem Gesetz: Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)
Beginn:
§ 15
Unterhaltung und Betrieb von Grundstücksentwässerungsanlagen
..............
(2) ................Soweit im Einzelfall keine Zeitabstände festgelegt worden sind, sind Fettabscheideranlagen mindestens einmal monatlich und Leichtstoffabscheideranlagen mindestens einmal halbjährlich zu leeren und zu reinigen..........
Ende
Unternehmen mit wenig Fettanfall können bei der Hamburger Abwasserbehörde eine Genehmigung zur Verlängerung des Entsorgungsintervalls beantragen. Wir helfen Ihnen gern bei der Abwicklung. Sprechen Sie uns an.
Hier finden Sie ein Antragsmuster (das Kennwort dürfen Sie gern erfragen (0800 3225580):
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